MPU – was muss ich sonst noch erledigen?
Die MPU ist nur eine Station auf dem Weg zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Sie ist sicher aber der Teil, der Sie am meisten belastet. Das ist völlig natürlich und Sie können sicher sein, dass das vielen anderen auch so geht. Trotz aller Aufregung sollten Sie aber die übrigen Formalitäten nicht aus dem Auge verlieren. Im Vorfeld müssen Sie sich zunächst informieren, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen. So werden bei dem Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund eines Alkohol- oder Drogenkonsums Nachweise gefordert, die belegen, dass Sie über einen bestimmten Zeitraum abstinent waren. Der Besuch der allerorts angebotenen Informationsveranstaltungen ist auf jeden Fall zu empfehlen.
Die MPU wird von der Fahrerlaubnisbehörde erst angeordnet, nachdem Sie dort den Antrag gestellt haben, dass die Fahrerlaubnis wieder erteilt werden soll. Von dort erhalten Sie dann nach Akteneinsicht eine Aufforderung, sich einer Begutachtung zu unterziehen. Hierfür werden Ihnen auch die entsprechenden Gründe genannt. Auf einem dem Schreiben beiliegenden Formular müssen Sie der Fahrerlaubnisbehörde mitteilen, wo Sie sich begutachten lassen wollen. Dieses Institut erhält dann Ihre Verkehrsakte, um einen Überblick über den Sachverhalt zu bekommen. Von der Begutachtungsstelle erhalten Sie nach Eingang der Akte eine Information und die Aufforderung, die Gebühren für die Untersuchung zu überweisen.
Dann erst kann die MPU überhaupt stattfinden. Sie müssen hierzu einen Termin mit der Begutachtungsstelle vereinbaren. Zu diesem Termin müssen Sie alle für das Verfahren relevanten Unterlagen mitbringen. Dazu gehören unter anderem auch Abstinenznachweise, wenn diese Voraussetzung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis waren. Der Termin selbst dauert in der Regel bis zu vier Stunden, in denen Sie körperlich untersucht werden, Tests am Computer absolvieren und einem Verkehrspsychologen in einem Interview Rede und Antwort stehen müssen. Auch an dieser Stelle sei noch einmal der Hinweis gestattet, dass es sinnvoll und wichtig ist, sich im Vorfeld auf dieses Gespräch vorzubereiten. Nach der MPU wird ein Gutachten erstellt, das für Sie hoffentlich positiv ausfällt. In der Regel erhalten Sie schon nach dem Gespräch mit dem Verkehrspsychologen eine Tendenz zu dem Gutachten mitgeteilt. Ungefähr zwei Wochen später erhalten Sie das Gutachten übersandt. Sie können es aber auch direkt an die Fahrerlaubnisbehörde schicken lassen. Welchen Weg Sie hierbei wählen, spielt keine so große Rolle, Sie sparen vielleicht 2 – 3 Tage Postweg. Von der Führerscheinstelle wird anhand des Gutachtens und aller anderen relevanten Nachweise entschieden, ob man Ihnen die Fahrerlaubnis wieder erteilen wird. Bei einem positiven Gutachten ist die Chance der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis sehr hoch.